
Gem. 4.3 des Anhangs „Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung“ sind Erste-Hilfe-Räume an ihren Zugängen als solche zu kennzeichnen, ebenso wie die Aufbewahrungsstellen von Erste-Hilfe-Ausstattung. Entsprechend der technischen Regel ASR A 4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ erfolgt diese Kennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“.
Gem. ASR A1.3 sind die notwendigen Rettungszeichen durch Verwendung langnachleuchtender Materialien (z. B. langnachleuchtende Rettungsschilder) auf Rettungswegen einzusetzen, sofern in der Arbeitsstätte keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist. Dies dient dem Schutzziel der Erkennbarkeit der Rettungszeichen nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung.
Typ: EverGlow HI 150 Alu Aluminium 0,2 mm/0,56 mm stark. Langnachleuchtend beschichtet. Extrem hohe Leuchtintensität.
Lieferumfang: 1 EverGlow Winkelschild Defibrillator AED 15x15cm gem. ASR 1.3